Widerruf

Widerruf
wider, wieder:
Das gemeingerm. Wort (Präposition, Adverb) mhd. wider, ahd. widar‹i›, got. wiÞra, aengl. wiđer, aisl. viđr geht auf einen idg. Komparativ *u̯i-t‹e›ro- »mehr auseinander, weiter weg« zurück, vgl. aind. vítaram »weiter, ferner«, wohl auch russ. vtoroj »der Zweite« (eigentlich »der, der weiter weg ist«). Dieses Komparativ ist eine Bildung zu dem unter weit behandelten idg. *u̯i- »auseinander«. Aus der Bedeutung »weiter weg« entwickelte sich »gegenüber, gegen«, dann »hin und zurück, zurück, abermals«. Die unterschiedliche Schreibung der Präposition »wider« »gegen« und des Adverbs »wieder« »abermals« geht auf Gelehrte des 17. Jh.s zurück. Als Adverb wird »wider« heute nur in verbalen Zusammensetzungen (s. u.) und in zuwider »jemandes Wünschen entgegengesetzt; nicht günstig; entgegen« (16. Jh.) gebraucht. – Abl.: widerlich »Ekel hervorrufend, abstoßend, unsympathisch« (16. Jh.); widern veraltet für »jemandem ekelhaft sein« (mhd. wider‹e›n, ahd. widarōn »entgegen sein, entgegentreten, sich sträuben«), dazu anwidern »zuwider sein, ekeln« (um 1800) und erwidern (mhd. erwideren »entgegnen, antworten«, mit anderer Bedeutung ahd. irwidarōn »verwerfen«), dazu Erwiderung »Entgegnung, Antwort« (17. Jh.); widrig »ungünstig, hinderlich« (16. Jh.). Zus.: Widerhall (spätmhd. widerhal, Ersatzwort für »Echo«); widerlegen (mhd. widerlegen »ersetzen, vergelten«; seit dem 16. Jh. in der Bedeutung »als unrichtig erweisen«), dazu Widerlegung (mhd. widerlegunge »Gegengabe«; seit dem 16. Jh. im heutigen Sinn); widerrufen (mhd. widerruofen »zurückrufen; für ungültig erklären«), dazu Widerruf (mhd. widerruof‹t› »Widerspruch, Weigerung«); Widersacher (s. d.); widerspenstig (s. d.); widersprechen (mhd. widersprechen, ahd. widarsprechan »Einspruch erheben; ablehnen, leugnen; sich lossagen«, im Nhd. auch »im Widerspruch stehen, nicht übereinstimmen«), dazu Widerspruch (spätmhd. widerspruch); widerstehen (mhd. widerstēn, ahd. widarstēn »entgegentreten, sich widersetzen; zuwider sein«), dazu Widerstand (spätmhd. widerstant »das Entgegentreten, das Sichwidersetzen«, seit der 1. Hälfte des 19. Jh.s auch als elektrotechnischer Terminus verwendet); widerwärtig »hinderlich; höchst unangenehm« (mhd. widerwertec, ahd. widarwartīg »entgegengesetzt, feindlich«; Ableitung von einem im Nhd. untergegangenen Adverb mhd. widerwert, ahd. widarwert »entgegen; verkehrt«, vgl. ...wärts, mhd. auch schon für »unangenehm, abstoßend«); Widerwille »heftige Abneigung« (mhd. widerwille »Ungemach, Widersetzlichkeit«; seit dem 16. Jh. für »Abscheu, Ekel«), dazu widerwillig »widerstrebend, höchst ungern; voller Unmut«; wiederholen (mhd. nicht bezeugt, ahd. widarholōn »zurückrufen; seit dem 15. Jh. für »noch einmal sagen oder tun« neben unfestem »wiederholen« »zurückholen«, 16. Jh.), dazu Wiederholung (17. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Widerruf — bezeichnet die Zurücknahme einer früher gemachten Aussage durch Behauptung des Gegenteils, insbesondere als Ausübung des Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. die eines Testaments oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von einer bestimmten, vorher abgegebenen Äußerung (Behauptung, Zusage, Mitteilung etc.) abstehe. Er ist ein erzwungener, wenn man durch äußere Mittel dazu genötigt, ein freiwilliger, wenn er bloß aus innern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von demjenigen wiederum abgehe, was man früher gesagt hat. Der W. ist entweder ein freiwilliger, wenn derselbe aus eigenen, inneren Motiven des Widerrufenden hervorgeht; od. ein erzwungener, d.h. durch äußere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Widerruf — Widerruf, 1) eines Rechtsgeschäftes, Schenkung, Testament, Eheversprechen; 2) einer Ehrenbeleidigung, freiwillig od. zufolge Urtheil; 3) der Aussagen und Geständnisse im Strafproceß, wobei aber sorgfältig die Glaubwürdigkeit der frühern od.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Widerruf — ↑Dementi, ↑Revokation …   Das große Fremdwörterbuch

  • Widerruf — Widerrufung; Gegenerklärung; Rückzug; Abbestellung; Aufhebung; Beendigung; Zurücknahme; Erlass; Auflösung * * * Wi|der|ruf [ vi:dɐru:f], der; [e]s, e: Zurücknahme einer Aussage, Erlaubnis …   Universal-Lexikon

  • Widerruf — Dementi, Widerrufung, Zurücknahme; (bildungsspr.): Revokation. • Widerruf auf Widerruf bis auf Weiteres, vorläufig; (schweiz.): auf Zusehen hin; (ugs.): erst mal. * * * Widerruf,der:1.〈dasZurücknehmeneinerErklärung〉Zurücknahme·Dementi·Revokation·G… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Widerruf — der Widerruf, e (Mittelstufe) das Rückgängigmachen einer Erlaubnis oder eines Vertrags Beispiel: Diese Genehmigung ist bis auf Widerruf gültig …   Extremes Deutsch

  • Widerruf — Wi̲·der·ruf der; eine Erklärung, dass das, was man behauptet, erlaubt oder versprochen hat, nicht mehr gültig ist || ID bis auf Widerruf gestattet so lange erlaubt, bis das Gegenteil bekannt gemacht wird || hierzu wi̲·der·ruf·lich Adj …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Widerruf — I. Handelsrecht:Einseitige, formfreie empfangsbedürftige ⇡ Willenserklärung, gerichtet auf Aufhebung eines Rechtsverhältnisses oder Beendigung einer Rechtswirkung: (1) W. der Vollmacht jederzeit zulässig, sofern nicht abweichende Vereinbarung… …   Lexikon der Economics

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